Die Hauptaufgabe des Vereinsvorstandes ist die Geschäftsführung vereinsintern, sofern dies keinem anderen Organ, wie zum Beispiel einem satzungsrechtlich bestimmten Geschäftsführer, zugewiesen ist. Er bestimmt die Verwirklichung des Vereinszwecks, welcher in der Satzung festgelegt und durch die Beschlüsse in der Mitgliederversammlung verstärkt werden. Auch liegt ein rechtlich stimmiges Vereinsleben in seiner Verantwortung. Dies beinhaltet die allgemeine Frage der strategischen Ausrichtung im Ehrenamt, die Verwaltung des Vereinsvermögens, die Mitgliederverwaltung, aber auch die Umsetzung von konkreten Vorhaben, von Veranstaltungen und Festen. Besonders wichtig ist hier die Verantwortung zur Einhaltung der steuerlichen Pflichten des Vereins.